2. Grünräume qualifizieren und multifunktional gestalten
Stadtgrün im Rahmen der Städtebauförderung stärken
Der Bund und die Länder haben in den letzten Jahren „Grün in der Stadt“ in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV) gestärkt. So sind investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen bezüglich Planung, Herstellung, Umbau und Gestaltung von Stadtgrün ebenso wie Entsiegelungsmaßnahmen bereits in allen Städtebauförderprogrammen möglich. Der Bund setzt sich dafür ein, dass diese Möglichkeiten verstärkt von den Ländern und Kommunen genutzt werden. Bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die Ausstattung mit Grünflächen bei der Beurteilung der Frage, ob ein städtebaulicher Missstand vorliegt, zu beachten. Zur weiteren Unterstützung des angestrebten Ziels wird der Bund prüfen, mangelnde Grünausstattung und Erreichbarkeit von öffentlichem Grün klarstellend als ein Kriterium zur Begründung eines städtebaulichen Missstandes in die Regelung zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (§ 136 BauGB) aufzunehmen. Darüber hinaus sollten für Maßnahmen der Städtebauförderung erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte auch mit gesamtstädtischen Grünplanungen abgestimmt werden. Der Bund wirbt für diese Stärkung und wird auch die Länder ermutigen, sie in den Landesrichtlinien umzusetzen.