

1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
[Entwurf, Stand: 24.11.2016]
Um Stadtgrün mit seinen sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und ökonomischen Funktionen zu erhalten oder neu zu schaffen, bedarf es integrierter und vernetzter Planungsprozesse. Dies erfordert auf allen föderalen Ebenen ein ressortübergreifendes und abgestimmtes Handeln im Sinne der Leipzig Charta und der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. In diesem Rahmen sind unterschiedliche Interessen und Zielsetzungen in der Stadtentwicklung abzuwägen und auszugleichen. Die Sicherung und Entwicklung von ausreichend dimensionierten und in ihren ökologischen wie urbanen Funktionen richtig zugeordneten Grünflächen gehört zu den Grundsätzen einer an der Nachhaltigkeit orientierten Stadt- und Raumplanung.
Der Bund will dafür die Rahmenbedingungen verbessern und Hilfestellungen geben, die die Praxis in den Kommunen unterstützen können. Sie richten sich insbesondere an kommunale Planungs-, Umwelt- und Grünflächenämter, die verantwortlich für die konkrete Planung und das Management städtischen Grüns vor Ort sind.
1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
Die Bedeutung des Stadtgrüns im Planungsrecht stärken
In der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist festgelegt, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf durchschnittlich 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Dafür ist es erforderlich, die bauliche Entwicklung verstärkt auf die Innenbereiche unserer Städte und Gemeinden zu lenken, beispielsweise durch die Wiedernutzung von Stadtbrachen und Baulücken, Dachausbauten und Dachaufstockungen oder eine Nachverdichtung im Siedlungsbestand. Für die Kommunen liegt die große Herausforderung darin, einerseits eine dichte und flächeneffiziente Bebauung im Innenbereich und andererseits eine angemessene und qualitätsvolle Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit privaten und öffentlichen Grün- und Freiflächen zu erreichen.
Zur Unterstützung dieses Planungsansatzes strebt die Bundesregierung an, im Baugesetzbuch die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigenden verschiedenen Belange um den Aspekt einer ausreichenden Grünflächenversorgung zu erweitern.
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Regional-, Landschafts- und Grünordnungspläne fortentwickeln
Ein qualifizierter Landschaftsplan stellt eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Siedlungsentwicklung dar. Er liefert Schlüsselinformationen zur Situation der Umwelt und formuliert Ziele und Maßnahmen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Zudem dient er als Maßstab für die Umwelt- und Raumverträglichkeit von Vorhaben der Stadtentwicklung.
Der Bund unterstützt eine inhaltliche Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Landschaftsplanung. Eine Fortentwicklung des Instruments des Grünordnungsplans soll geprüft werden. Neben der formellen Landschaftsplanung unterstützt der Bund die Erarbeitung informeller kommunaler Leitbilder und Strategien für Stadtgrün und Biodiversität als wichtige Grundlage für integrierte Stadtentwicklungskonzepte (zum Beispiel kommunale Biodiversitätsstrategien oder Freiflächenkonzepte). Solche fachübergreifenden Leitbildprozesse, die eingebunden sind in einen partizipativen Prozess mit der Stadtgesellschaft, sind eine wichtige Voraussetzung, um sich auf übergeordnete Ziele zum Grün der Stadt zu verständigen. Bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen sind die Darstellungen von Landschaftsplänen nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g des Baugesetzbuchs zu berücksichtigen.
Die Entwicklung von Grünflächen setzt auch deren Sicherung auf regionaler Ebene voraus – Grünzüge, die zum Beispiel zugleich als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftbahnen dienen, hören nicht an Gemeindegrenzen auf. Der Bund wird den regionalen Planungsgemeinschaften und anderen Akteuren in Kürze eine Handlungshilfe „Klimawandelgerechter Regionalplan“ zur Verfügung stellen. Der Bund engagiert sich auf der Ebene der Raumordnung für die regionale Kulturlandschaftsgestaltung und wird durch ein Forschungsvorhaben der Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) die Regionen unterstützen.
1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
Die Bedeutung des Stadtgrüns in der Planungspraxis stärken
Ziel der integrierten Stadt- und Raumentwicklung ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und umweltschützenden Anforderungen an Planung in Einklang zu bringen. Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Querschnittsaufgabe, die die Grüne Infrastruktur im komplexen Zusammenhang der Stadt- und Siedlungsentwicklung übernimmt, als Grundsatz des nachhaltigen Handelns verankert wird und damit das Bewusstsein für die Bedeutung von Stadtgrün in der Planungspraxis gestärkt wird. Das BauGB hält bereits zahlreiche Möglichkeiten bereit, diese Ziele durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu verwirklichen. So können Festsetzungen für Flächen für Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen, für den Gemeinbedarf sowie Sport- und Spielanlagen, Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind, sowie Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft oder Festsetzungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (wie zum Beispiel Gras oder Rankgewächsen für die Dach- oder Fassadenbegrünung) und deren Erhaltung getroffen werden.
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Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten
Die Verpflichtung zur Einrichtung von Fahrzeug-Stellplätzen macht Neubauvorhaben teurer und versiegelt wohnungsnahe Flächen. Insbesondere in Ballungsgebieten eröffnet der verstärkte Trend zum Fahrrad, Carsharing und ÖPNV neue Gestaltungsspielräume. Wo der Pkw-Bestand zurückgeht, werden unter- und oberirdische Stellplätze verzichtbar. Dies hätte positive Auswirkungen auf die Flächennutzung zugunsten von Frei- und Grünflächen. Der Bund setzt sich dafür ein, dass Stellplatzverordnungen und -satzungen seitens der Länder und Kommunen flexibler gehandhabt werden. Dies entspricht auch der Forderung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Im Zuge einer umsichtigen Stadtentwicklungsplanung sollten Stellplatzanforderungen Hand in Hand mit Mobilitätskonzepten entwickelt werden. Die Steigerung der Attraktivität vor allem des Fahrradverkehrs, des öffentlichen Verkehrs oder des Carsharings bietet einen Hebel, die Stellplatzanforderungen zu senken.
1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
Integrierte Strategien für Grünräume unterstützen
Die Sicherung und Entwicklung des städtischen Grüns liegt in den Kommunen oft in vielen Händen. Das macht eine ressortübergreifende Kommunikation und Kooperation zwingend erforderlich. Eine wichtige Rolle könnte hier die Entwicklung kommunaler Strategien für Grünräume oder Stadtgrün-Koordinatoren einnehmen. Synergien mit den im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Klimaschutzmanagern sollten hierbei mit einbezogen werden.
Der Bund wird in Modellvorhaben gezielt Strategien untersuchen, die zur Stärkung des städtischen Grüns beitragen. Dies beinhaltet die Rahmenbedingungen zur Etablierung integrierter Planungsprozesse bei der Aufstellung von Konzepten für städtisches Grün oder beim Gestalten nachfolgender Umsetzungsprozesse, wie sie etwa bei projektbezogenen Planungen zur Entwicklung von Freiräumen oder im Rahmen des Stadtumbaus durchgeführt werden. Bei der Erarbeitung derartiger kommunaler Konzepte für Stadtgrün sind Synergien mit der Landschaftsplanung zu nutzen und die unterschiedlichen Funktionen der Prozesse aufeinander abzustimmen. Langfristig wird der Bund dies insbesondere bei Gesprächen mit der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz der Länder thematisieren.
1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
Bundesliegenschaften in Stadtentwicklungskonzepte integrieren
Großflächige Liegenschaften in Bundeshand sind in vielen Städten von herausragender Bedeutung für die Entwicklung innerstädtischer Flächen. Der Bund wird auf diesen Flächen seiner Verantwortung für die Erhaltung von Stadtgrün gerecht werden. Viele Kommunen sind bestrebt, Brachen, aber auch Konversionsflächen und nicht mehr zeitgemäße Infrastrukturen, zum Beispiel überdimensionierte Straßen und Parkplätze, neuen Nutzungen zuzuführen. Vor allem frei werdende innerstädtische Flächen bieten Chancen für neue Grünstrukturen mit multifunktionalen Verbundachsen. Alle Beteiligten sind gefordert, diese Entwicklung zu unterstützen. Dem Bund kommt hierbei eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der „Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf allen Flächen des Bundes“ (StrÖff) hat der Bund eine Naturschutzstrategie für Bundesflächen beschlossen, die die Biodiversität schützen, erhalten und fördern wird. Es ist Aufgabe der BImA, Sparte Verkauf für nicht mehr genutzte militärische Liegenschaften neue, zivile Nutzungsformen zu finden und Flächen dahin zu entwickeln (Konversion). Die Unterstützung der BImA, Sparte Verkauf im Konversionsprozess ist ein wichtiger Faktor bei der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie der Erhaltung und der Schaffung von ökologisch wertvollen Flächen in den Kommunen.
1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
Initiative „Grünflächenentwicklung in der integrierten Stadtentwicklung“ starten
Ein stetiger Dialog und Austausch zum Thema Stadtgrün ist für alle Akteure wichtig. Deshalb wird der Bund in Kooperation mit Verbänden und Vereinen ein Dialogforum initiieren. Dieses Forum soll allen an der Stadtentwicklung beteiligten Akteuren die positiven Wirkungen städtischen Grüns und die Vorzüge einer integrierten Planung vermitteln.
1. Integrierte Planung für das Stadtgrün
Bundespolitischer Handlungsansatz:
Urbanes Grün wird fester Bestandteil von Baukultur und integrierter Stadtentwicklung
Der Bund wird
- - das Planungsinstrumentarium stärken
- - den Austausch und Dialog zwischen den Akteuren mit einem Dialogforum fördern
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